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Keine vierte Gruppe im Kindergarten

Die Erweiterung des Kindergartens Marienheim in Pollenfeld um eine vierte Gruppe ist weiterhin auf Eis gelegt. Dies entschied der Gemeinderat Pollenfeld in seiner jüngsten Sitzung mit überraschend deutlicher Mehrheit. Dem Beschluss vorausgegangen waren ein Ortstermin im Kindergarten, mit Leiterin Stilla Geck und Mitgliedern der Kirchenverwaltung der Pfarrei Pollenfeld, als Eigentümer und Träger des derzeit dreigruppigen Kindergartens. Die Kirchenverwaltung hatte zuletzt vorgeschlagen einen Erweiterungsbau im Vorgarten der Einrichtung zu errichten, in dem ein neuer Kreativ- und Personalraum sowie drei neue Toiletten für die Kinder untergebracht werden sollen. Dadurch wird im Haupthaus Platz geschaffen für einen weiteren Gruppenraum und den geforderten Gruppennebenraum für die vierte Gruppe. Der Anbau wäre als eingeschossiges Gebäude mit Flachdach vorgesehen, sodass er mit dem bereits vorhandenen Anbau des Turnsaales korrespondiert. Auf Grundlage dieser Anforderung stellte Architekt Werner Schad, der auch die im Jahr 2017 abgeschlossene Generalsanierung, geplant hatte, seine Machbarkeitsstudie und eine Vorentwurfsplanung vor. Trotz anfänglicher Skepsis der Räte, wurde das vorgestellte Konzept mit zwei möglichen Eingangsvarianten, als schlüssig und grundsätzlich durchführbar angesehen. Allerdings werden die Gesamtkosten für den Anbau auf stolze 691.000 Euro geschätzt, die nach Abzug einer möglichen Förderung durch die Regierung von Oberbayern, von der Gemeinde getragen werden müssten. Der Gemeinderat lehnte den Vorschlag von Bürgermeister Wolfgang Wechsler, die Erweiterung des Kindergartens in der vorgestellten Weise weiter zu verfolgen, allerdings mehrheitlich ab. Als Gründe hierfür wurden vor allem vorgebracht, dass erst das Gesamtkonzept der Gemeinde zur Situation aller Kindertagesstätten überarbeitet werden soll und die Gestehungskosten zu hoch seien. Es ist bekannt, dass auch im Kindergarten St. Brigida in Preith, der in der alten Schule untergebracht ist, Handlungsbedarf besteht und ein Neubau eines Kindergartens in Preith in absehbarer Zeit beabsichtigt ist. 

 

Aus der Sitzung:

  • Ohne Diskussion wurde dem Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Anbau und Neubau einer Doppelgarage in Wachenzell das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Auf Vorschlag der Verwaltung wurde die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren neu beschlossen. Konkret ist in der Satzung geregelt, in welcher Höhe Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen der Feuerwehren, wie Einsätze, Sicherheitswachen oder dem Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung durch die Gemeinde verlangt werden können. Auch der Kostenersatz für Hilfeleistungen oder die Überlassung von Gerät und Material ist hier festgelegt.

  • Der Gemeinderat bestätigte die in der Wahl vom 02. März gewählten Kommandanten Florian Strigl und Oliver Pfisterer der FFW Seuversholz.

  • Das Gremium beschloss nach Abwägung, die Vorschläge der Träger öffentlicher Belange in die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde (Feuerwehrhaus Preith) einzuarbeiten. 

  • Marco Satzinger vom Ingenieurbüro Klos aus Spalt stellte das Ergebnis der Ausschreibung für die Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Weigersdorf im Rahmen der Dorferneuerung vor. Den Zuschlag erhielt die Firma Pusch-Bau aus Kinding mit einer Gesamtbausumme von knapp über 1,5 Millionen Euro. Erfreulicherweise liegt das Ausschreibungsergebnis 14 Prozent unter der Kostenschätzung. Der gemeindliche Anteil an den Baukosten wird zirka 357.000 Euro betragen. Der Umfang der Arbeiten betrifft die Staatsstraße durch Weigersdorf, einschließlich Bushaltestellen, den Ausbau der Kreuzgasse, die Anbindung an den geplanten Radweg Richtung Preith und die Erschließung des Zugangs zum Jugendraum.

  • Vergeben wurde auch die Kommunale Wärmeplanung mit einem Betrag von fast 30.000 Euro an die Firma Riwa GmbH, Kolbermoor. Nach dem Stand der gesetzgeberischen Bestrebungen soll eine Wärmeplanung auch für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern bis spätestens 30.06.2028 verpflichtend eingeführt werden. Ziel der Wärmeplanung ist eine Handlungsgrundlage für die Gemeinden zur zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung und für die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. Aufgrund der bereits erfolgten Antragstellung, ist mit einer Förderquote durch den Staat von 90 Prozent zu rechnen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Pollenfeld
Do, 21. März 2024

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