Kirche Weigersdorf | zur StartseiteDolomitabbau in Wachenzell | zur StartseiteGötzelshard | zur StartseiteWasserturm Pollenfeld | zur StartseiteAussegnungshalle Pollenfeld | zur StartseiteAussegnungshalle Preith | zur StartseiteGewerbegebiet Preith | zur StartseiteSornhüll | zur StartseiteDorfplatz Wachenzell | zur StartseiteDenkmal in Seuversholz | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Entwässerungseinrichtung

Regenwasser ist nach Möglichkeit auf eigenem Grundstück zurückzuhalten und zu versickern. Sonst wird Regenwasser mit Schmutzwasser verunreinigt und muss auf der Kläranlage erst wieder getrennt bzw. mit behandelt werden. Als geeignete Maßnahmen für Ziegeldachflächen gelten der Bau von Regenwasserzisternen und die breitflächige Versickerung über eine bewachsene Oberbodenschicht wie z. B. Grasmulden oder Wiesen.


Im Landkreis Eichstätt (Karstgebiet) sind befestigte Verkehrsflächen bei landwirtschaftlicher oder gewerblicher Nutzung grundsätzlich wasserundurchlässig, d. h. ohne Sandfugen zu errichten. Das darauf anfallende Niederschlagswasser gilt als verschmutzt und darf nur nach einer geeigneten Behandlungsmaßnahme (z.B. Versickerung über Grasmulden mit einer mindestens 20 cm starken Humusschicht) in den Untergrund (z.B. Rigole, Erdreich) eingeleitet werden. Alternativ ist die Einleitung des „verschmutzten“ Regenwassers in ein geeignetes Kanalnetz oder die Versickerung über, ein vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassenes, wasserdurchlässiges Pflaster möglich.


Entwässerungsrinnen und Hofeinläufe auf dem eigenen Grundstück verhindern das Regenwasser auf den Gehweg oder die Straße gelangt und so die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet (Glatteis, Aquaplaning, Verschmutzung, usw.).
 

Schmutzwasser ist über einem Revisionsschacht auf dem eigenem Grundstück dem Schmutzwasserkanal zuzuführen. Tiefliegende Räume z.B. Keller sind gegen Rückstau von Abwasser zu sichern.

 

Schutz gegen Rückstau von Schmutz- und Regenwasser
Eigentümer sind in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Abwasser-Ablaufstellen, vor allem im Keller mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. In die Rigolen darf nur vorher von festen Stoffen befreites Regenwasser eingeleitet werden. Der Einbau eines Filters im Regenwasser – Revisionsschacht, kurz vor dem Anschluss an die Rigole, ist stets erforderlich um Verstopfungen im Anschlussrohr durch Laub, Sand usw. zu vermeiden.

 

Grundstücksanschlüsse, sind die Anschlussleitungen vom Hauptkanal bis einschließlich Kontrollschacht im Privatgrundstück. Die anfallenden Kosten, ab der Grundstücksgrenze, hat der Eigentümer zu tragen. Bei einer getrennten Ableitung von Schmutzwasser und Regenwasser ist jeweils ein Grundstücksanschluss bzw. Kontrollschacht erforderlich. Die Kontrollschächte müssen zugänglich sein, d. h. eine Überdeckung z. B. mit Erdreich ist nicht möglich. Die Kosten für zusätzliche Grundstücksanschlüsse (z. B. Doppelhaus) hat der Eigentümer voll zu übernehmen.

 

Grundstücksentwässerungsanlage, beinhaltet sämtliche Entwässerungsleitungen und Bauten die zur Ableitung des Schmutz- oder Regenwassers auf dem Privatgrundstück gebaut werden. Der Anschluss der Anlage an das öffentliche Entwässerungsnetz muss durch den Klärwärter vor Ort abgenommen werden. Das Verfüllen aller Rohrleitungen ist erst nach der mängelfreien Abnahme gestattet. Sind Kellerräume tiefer als der Grundstücksanschluss so kann der Grundstückseigentümer auf seine Kosten eine Abwasser – Hebeanlage einbauen.
 

Mulden Rigolen Systeme, dienen der Speicherung und der Versickerung von Regenwasser im Untergrund. Schädigungen durch Befahrung oder Verfüllung der Grasmulden und deren Noteinlaufschächten führen zur Verdichtung bzw. Verschlämmung der Rigole. Die Rigole kann nur unverschmutztes Regenwasser aufnehmen (kein Dachmoos, Sand, Laub usw.). Feste Bestandteile bleiben im Anschlussrohr liegen und führen zu Rückstauproblemen. Das Überfahren der Rigole ist nur an den festgelegten Zufahrten erlaubt. Für Baufahrzeuge ist oft eine breitere Zufahrt notwendig, hier hat sich die Verlegung von Stahlplatten über die Mulden bewährt. Bauherrn haften gegenüber der Gemeinde und den anderen Anliegern für die fachgerechte Reparatur auftretender Schäden entlang ihres Grundstücks noch nach Jahren.  

 

Kanalnetze müssen wasserdicht und wurzelfest sein, damit das Abwasser vollständig zu den Abwasserbehandlungsanlagen geleitet werden kann.

 

Abwasserbehandlungsanlagen dienen der Reinigung von Abwasser. Kläranlagen und Retentionsbodenfilter haben hierbei wichtige Funktionen.