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Grundriss des Gerätehauses steht

In seiner jüngsten Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld wurde ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des neuen Feuerwehrhauses in Preith gemacht. Um Baurecht zu erlangen muss der Flächennutzungsplan für den Ortsteil Preith geändert werden. Der Gemeinderat billigte mit einer Gegenstimme die vom Planungsbüro Lars Consult, Memmingen vorgelegten Entwürfe. Nun kann das Verfahren zur frühzeitigen Auslegung durchgeführt werden. Das Feuerwehrgerätehaus mit drei geplanten Fahrzeugstellplätzen wird zwischen der Staatstraße, die westlich an Preith vorbeiführt, und dem Zachenweg in der Nähe zum Preither Sportheim gebaut werden (wir berichteten). Bürgermeister Wolfgang Wechsler stellte auch den mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmten Grundrissplan für das Feuerwehrhaus vor. Im Anschluss an das Feuerwehrgerätehaus ist im südlichen Bereich auch ein Schulungs- und Aufenthaltsraum mit insgesamt über 100 Quadratmetern und eine Küche vorgesehen.

 

Auf der Tagesordnung stand auch die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde. Die Richtlinie wurde in einigen Punkten ergänzt und insbesondere die Förderbeträge, für Zuschüsse zum Ferienprogramm oder die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehren, den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Erhöht wurde auch der Vereinszuschuss für Bauleistungen die sportlichen Zwecken dienen. Der Zuschuss wurde um 10.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht und bezieht sich auf einen Ausgabezeitraum von 10 Jahren. In die Richtlinie integriert wurde die bisher eigenständige Förderung der Seniorenarbeit. In diesem Zusammenhang wurden die zuschussfähigen Aufwendungen für Seniorennachmittage pro Teilnehmer und Veranstaltung auf 6 Euro aufgestockt.

 

Zu entscheiden war auch über den Beitritt zum Forstzweckverband Altmühltal, der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Wellheim, der Stadt Eichstätt einschließlich der Heilig-Geist-Spital-Stiftung, dem Markt Dollnstein, dem Markt Titting, der Gemeinde Langenaltheim und dem Markt Mörnsheim gegründet werden soll und bei dem es sich um den ersten Forstzweckverband in Bayern handeln würde. Abteilungsleiter Thomas Mathes vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und Revierförster Peter Wohlfahrt erläuterten die Aufgaben des Zweckverbandes und stellten die Kosten vor, die auf die einzelnen Zweckverbandsmitglieder im Gründungsjahr 2024 und in den Folgejahren, abhängig von der jeweiligen Forstfläche und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, zukommen werden. Die Fachleute stellten klar, dass Aufgabe des Zweckverbandes nicht die Holzeinschläge, für die weiterhin Fachfirmen beauftragt werden sollten, sein werden, sondern es sich hauptsächlich um Pflegearbeiten handeln wird. Drei Forstwirte sollen vom Zweckverband angestellt werden, um in Absprache mit den Revierleitern Anpflanzungen, Jungbestandspflege oder Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Sie werden ihren Sitz in Dollnstein haben. Die Geschäftsführung des Verbandes wird die Stadt Eichstätt übernehmen. Bürgermeister Wechsler stellte im Anschluss noch den Satzungsentwurf des neu zu gründenden Zweckverbandes vor. Der Gemeinderat stimmte dieser Satzung sowie dem Beitritt der Gemeinde Pollenfeld zum Zweckverband zu. Die Zustimmung wurde jedoch vom Beitritt aller beteiligten Kommunen abhängig gemacht, da sich andernfalls die zu erwartenden Umlagebeträge erhöhen würden.

 

Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange hatte sich das Gremium mit den Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Titting und Schernfeld zu befassen. Es ging um die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Titting, die ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ mit einer Fläche von fast acht Hektar zwischen Titting und Erkertshofen plant. Im Weiteren ging es um die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde Schernfeld mit dem Zweck der Errichtung einer 38 Hektar großen Freiflächenphotovoltaikanlage zwischen Schönfeld und Schönau. Der Gemeinderat sieht durch diese Planungen die eigenen Belange der Gemeinde Pollenfeld nicht beeinträchtigt und erteilte jeweils mehrheitlich das Einvernehmen.

 

Am Ende der Sitzung teilte der Bürgermeister mit, dass am 21. Januar 2024 der Neujahrsempfang der Gemeinde Pollenfeld stattfinden wird. Die Vereine und Organisationen der Gemeinde werden gebeten, bis zum 07. Dezember Vorschläge für Ehrungen erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler, langjährige Ehrenamtliche und verdiente Gemeindebürger/innen zu machen. Die Ehrenordnung der Gemeinde ist auf der Homepage der Gemeinde einzusehen. Die Vorschläge sollten schriftlich an den Bürgermeister oder per E-Mail an gerichtet werden.  
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Pollenfeld
Do, 23. November 2023

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