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Mehr Raum für erneuerbare Energien

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld legte das Gremium weitere Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pollenfeld fest. Wie Bürgermeister Wolfgang Wechsler betonte, nimmt die Gemeinde damit ihr kommunales Planungsrecht in Anspruch, um die Nutzung der Windkraft zu bündeln und damit andere Gemeindebereiche für den Bau von Windkraftanlagen auszuschließen. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde notwendig. Nach dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG) ist in jedem Bundesland ein prozentualer Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Damit es jede Gemeinde gefordert, diesbezügliche Flächen zur Verfügung zu stellen, die dann im Rahmen der Regionalplanung endgültig festgelegt werden. Bernd Munz vom Planungsbüro Lars Consult aus Memmingen stellte den vom ihm erarbeiteten Vorschlag vor und erläuterte dem Gremium den Ablauf des Ausweisungsverfahrens. Die Gemeinde Pollenfeld plant neben der bereits bestehenden Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Norden der Gemeinde, zwei weitere Sonderflächen mit der Zweckbestimmung Windkraft auszuweisen. Hierbei handelt es sich um die Waldfläche im Gebiet des Workerszeller Forstes westlich des Ortsteiles Seuversholz und um die Waldfläche im Südosten des Gemeindegebietes, die insbesondere den Spitalwald und Flächen der Staatsforsten umfassen. Die Gesamtgröße der Potentialflächen beträgt 286 Hektar und umfasst zirka 6,3 Prozent des Gemeindegebietes. Der Gemeinderat billigte mehrheitlich den vorgelegten Vorentwurf zum Flächennutzungsplan und beauftragte die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Das Gremium fasste auch den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Preith. In der vorangegangenen Sitzung hatte der Gemeinderat den Standort für das geplante neue Feuerwehrhaus in Preith auf dem Gelände am Zachenweg festgelegt. Da dieser Bereich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen ist, ist für das Feuerwehrhaus eine Änderung auf ein Sondergebiet für Gemeinbedarf notwendig.


Schließlich ging es noch um die Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Biomassehof Seuversholz“. Grund der Änderung ist die Aktualisierung und Anpassung der Baugrenzen an die tatsächlichen Gegebenheiten, die Anpassung der zulässigen Bebauung auf den einzelnen Bauflächen, die Einhaltung der bestehenden Genehmigungen im Rahmen des Wasserrechts und des Immissionsschutzes für das Sondergebiet und die Überprüfung der bestehenden Festsetzungen auf Aktualität. Der Gemeinderat billigte die vorgelegten Unterlagen und beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.


Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stimmten die Räte einer Erweiterung der EDV-Ausstattung der Grundschule Pollenfeld zu. Der Auftrag in Höhe von rund 23.000 Euro geht an eine Firma aus Dollnstein. Die staatliche Förderung für diese Anschaffungen beträgt 90 Prozent.

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Veröffentlichung

Do, 22. Juni 2023

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