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Neuer Standort für Feuerwehrhaus

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld fasste das Gremium einen Grundsatzbeschluss über den endgültigen Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Wachenzell. Danach sollen die Planungen für das Feuerwehrhaus mit einem Stellplatz nun auf einem gemeindeeigenen Grundstück am nördlichen Rand der Ortschaft, nahe der Straße Richtung Erkertshofen, weiter vorangehen. Der Entscheidung vorausgegangen waren Informationen von Planer Michael Hajek aus Mörnsheim, der in enger Abstimmung mit dem örtlichen Arbeitskreis, diesen Standort vorgeschlagen hatte. Wie der Planer erläuterte, ist eine Verwirklichung des Vorhabens am Standort des alten Feuerwehrhauses wegen der „Insellage“ aus Platzgründen nicht möglich. Auch andere geprüfte Standorte seien nicht praktikabel. Diskutiert wurde auch der Standort für ein mögliches Gemeinschaftshaus für Wachenzell, das von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht wird. Hier erhielt die Verwaltung den Auftrag mögliche Alternativen mit den dazu anfallenden Kosten zu prüfen. Möglich wäre eine Anbindung an das neue Feuerwehrgerätehaus oder auch ein autarker Neubau am Standort des alten Feuerwehrhauses.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Ergebnisse der förmlichen Auslegung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pollenfeld. Konkret geht es hierbei um die Fläche „Schlaggrub III“ mit dem GBM-Markt, dem „Ärztehaus“ und dem daran im Süden angrenzenden Neubaugebiet in Pollenfeld. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden abgewogen. Danach erfolgte der Feststellungsbeschluss. Nun wird die Genehmigung des Flächennutzungsplanes beim Landratsamt Eichstätt beantragt.
Zu einem bereits einmal behandelten Bauantrag zum An- und Umbau eines bestehenden Einfamilienwohnhauses im Hirnstetter Weg in Pollenfeld waren, nach der Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde, weitere Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan „Ziegelhütter Weg“ notwendig. Diese wurden vom Gremium einstimmig erteilt.
Zustimmung erhielten auch die Anträge verschiedener Vereine auf Förderung der Jugendarbeit nach den örtlichen Richtlinien. Für jugendliche Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr erhält der Musikverein Jura-Blaskapelle Pollenfeld 442 Euro, die DJK Preith 590 Euro und der Malteser Hilfsdienst Ortsverein Preith 142 Euro. 
Keine Einwände im Rahmen der Trägerbeteiligung hat die Gemeinde Pollenfeld gegen den Bebauungsplan Gungolding Weinberg II der Nachbargemeinde Walting.
Grünes Licht erhielt auch der Vorschlag der Verwaltung zur Beschaffung von Material und Sonderbedarf für die Ortteilfeuerwehren in Höhe von insgesamt 41.600 Euro. Die Ausgaben für die regelmäßige jährliche Materialbeschaffung betragen rund 14.000 Euro. Der Rest der Ausgaben betrifft zu beschaffenden Sonderbedarf, wobei hier die Beschaffung von 27 neuen Schutzanzügen für die Freiwillige Feuerwehr Wachenzell mit über 14.000 Euro zu Buche schlägt. 
Zu entscheiden war auch über die Vergabe der Dachsanierung des Gemeindestadels im Ortsteil Wachenzell, auf den die Gemeinde in diesem Zuge auch eine Photovoltaikanlage installieren wird. Den Zuschlag erhielt eine Dachdeckerfirma aus Pollenfeld. 
Positiv entschieden wurde auch über den Antrag der Katholischen Kita gGmbH Ingolstadt auf Bezuschussung für die Gartenneugestaltung im Kindergarten St. Brigida in Preith, der unter großer Beteiligung der Eltern der Kindergartenkinder neu aufgebaut wurde. Hierzu hatte der Gemeinderat bereits im Vorfeld eine grundsätzliche Kostenbeteiligung zugesagt. Von den endgültigen Ausgaben in Höhe von knapp 67.000 Euro wird die Gemeinde analog ähnlicher Zuschussanträge 7/9 der Kosten übernehmen. 
 

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Veröffentlichung

Do, 08. Dezember 2022

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