Kegelclub bekommt Zuschuss für Heizung
Eine Bauangelegenheit, die den Gemeinderat Pollenfeld und alle Betroffenen schon seit längerem beschäftigt, stand in der jüngsten Gemeinderatssitzung erneut auf der Tagesordnung. Im Grunde geht es darum, einem Grundstückseigentümer im Ortsteil Wachenzell eine Wohnbebauung auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Problematisch in dieser Sache stellt sich allerdings die Tatsache dar, dass das Grundstück zwischen einem schweinehaltenden landwirtschaftlichen Betrieb und einer Schreinerei liegt und daher immissionsschutzrechtliche Auflagen, die mit den Bestandsbetrieben zusammenhängen, einzuhalten sind. Die Gemeinde versucht nun den Spagat, einerseits ein Baurecht für den Bürger zu erlangen, aber dabei auch die betrieblichen Belange der Nachbarn nicht aus den Augen zu verlieren, wie es Angelika Groner, die für das baurechtliche Verfahren in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt zuständige Sachbearbeiterin, ausdrückte. In einem ersten Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung wurden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einige Einwände gegen den Satzungsentwurf eingebracht. Auch die betroffenen Nachbarn hatten sich geäußert. Insbesondere ein vom Grundstückseigentümer in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Lärm- und Geruchsimmissionen, das zum Ergebnis kommt, dass es durch Lärmschutzmaßnahmen am geplanten Wohnhaus keine Probleme für eine Bebauung gibt, wurde von einigen Fachbehörden, wie dem zuständigen Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt und auch der Handwerkskammer durchaus kritisch gesehen. Die Handwerkskammer befürchtet durch die unmittelbar heranrückende Wohnbebauung, dass die Schreinerei in seinen betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt wird. Diese Einwände wurden nun durch die Verwaltung in eine neue Satzung eingearbeitet und durch den Gemeinderat mit Beschlüssen abgewogen. Das Gremium fasste danach den Billigungsbeschluss zum neuen Satzungsentwurf, der nun noch einmal in eine Auslegung geht, um sowohl der Öffentlichkeit als auch den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eine erneute Stellungnahme zu ermöglichen. Wie Bürgermeister Wolfgang Wechsler es ausdrückte, erwartet man sich von der erneuten Auslegung verbindliche Aussagen der Fachbehörden, die auch im Sinne einer angestrebten Innenraumverdichtung, ein Baurecht für das Wohnhaus ermöglichen. Ansonsten muss sich der Gemeinderat entscheiden, ob das Verfahren weiterverfolgt wird.
Auch ein weiteres Bauverfahren war schon einmal Thema in der Juni-Sitzung im letzten Jahr. Im Zuge der Bearbeitung des Bauantrages zum Neubau einer Lagerhalle im Gewerbegebiet Preith stellte die Baugenehmigungsbehörde fest, dass eine im Bebauungsplan vorgesehene Grünfläche für Stellplätze genutzt wird. Um den Zustand zu erhalten, ist nun eine Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplans notwendig. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung mit der Auflage, dass die vorgeschriebene Grünfläche auf dem Grundstück anderweitig kompensiert wird.
Für einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses am Oberwimpasinger Weg in Preith und einen Bauantrag zum Anbau einer Garage mit Abstellraum sowie einer Wohnung im Obergeschoss in der Kapellenstraße in Seuversholz erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen.
Unter der Überschrift „Vereinsförderung“ standen drei Anträge von Vereinen auf dem Programm. Der Kegelclub Pollenfeld hatte einen Antrag auf Förderung für den Einbau einer neuen Heizungsanlage in der vereinseigenen Kegelbahn gestellt. Der Antrag war in der vorangegangenen Sitzung zurückgestellt worden, da einige Ratsmitglieder noch Klärungsbedarf sahen. Nun wurde mit einer Gegenstimme der Beschluss gefasst, den in den Richtlinien zur Förderung der Vereine festgeschriebenen Förderbetrag von 15 Prozent der Investitionskosten, in Höhe von 3.838,18 Euro zu gewähren.
Die DJK Pollenfeld erhält für seine Jugendarbeit für 247 jugendliche Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr einen Förderbetrag von 1.038 €.
Der Krieger- und Soldatenkameradschaft Preith-Buchenhüll wurde für die musikalische Umrahmung am Volkstrauertag ein Zuschuss von 180 Euro gewährt.
Die Marktgemeinden Titting und Kipfenberg baten um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für laufende Bauleitverfahren. In Titting geht es um die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kellerstraße“ im Ortsteil Morsbach, in Kipfenberg um die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Pfahl“ im Ortsteil Pfahldorf. In beiden Fällen entschied der Gemeinderat keine Einwände zu erheben.
Bürgermeister Wechsler teilte am Rande der Sitzung mit, dass das geplante Seminar zum Thema „Dorferneuerung Preith“ an der Schule der Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten auf den 3. und 4. Juni 2022 verschoben wurde. An der Teilnahme interessierte Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Preith können sich unter der E-Mail-Adresse oder direkt beim Bürgermeister melden.
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