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Glasfaser - Ausbau vorantreiben

Pollenfeld will sich an "Gigabit-Bayern 2025" beteiligen - Gemeinderat diskutiert Dorferneuerung

 

Die Gemeinde Pollenfeld will die Versorgung der Haushalte mit Glasfaser-Anschlüssen voranbringen und beabsichtigt die Teilnahme am neuen Förderverfahren der Bayerischen Staatsregierung „Gigabit-Bayern 2025“. Der Freistaat wird den Ausbau des Gigabit-Internets dort fördern, wo bereits 30-Megabit Leitungen liegen. Dies ist nach Aussage von Herwig Rößner vom Büro Breitbandversorgung, der in der jüngsten Sitzung des Pollenfelder Gemeinderates zu diesem Thema informierte, in nahezu allen Bereichen der Gemeinde Pollenfeld der Fall. Ein großer Teil der Haushalte verfügt sogar über einen Anschluss mit bis zu 100 Mbit/Sekunde. Lediglich dreizehn Anschlüsse in der Gemeinde sind nach den Worten von Rößner nicht optimal versorgt. Zweck der Förderung des Freistaates soll bis zum Jahr 2025 ein Mindeststandard von 200-Megabit-Anschlüssen für Privathaushalte und ein Gigabit pro Sekunde für gewerbliche Anschlüsse sein. Die Förderung beträgt 5.000 Euro pro Anschlussnehmer. Die maximale Förderung für die Gemeinde beträgt insgesamt 6 Millionen Euro. Der Gemeinderat erteilte nun den Auftrag eine Markterkundung durchzuführen, bei der die förderfähigen Anschlüsse festgestellt werden. Eine Förderung soll dann adressgenau beantragt werden.

 

In diesem Zusammenhang beschloss der Gemeinderat auch noch den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit, beim Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen, insbesondere mit den Verwaltungsgemeinschaftsgemeinden Schernfeld und Walting.

 

Dadurch wird die Förderung um 1000 Euro pro Adresse erhöht.

 

In einem weiteren Tagesordnungspunkt gab Architekt Michael Hajek aus Mörnsheim Informationen über den Sachstand der weiteren Nutzung der Alten Schule Sornhüll. Bekanntlich soll dort im Rahmen der Dorferneuerung ein Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden. Im Frühjahr wurde das Gebäude aus dem Jahr 1928 vom Landesamt für Denkmalpflege in die Denkmalliste aufgenommen. Weitere zuvor ins Auge gefasste Maßnahmen wie der Abriss und die Planung eines Neubaus sind daher hinfällig.

 

Der Architekt erläuterte die vorhandene Bausubstanz und notwendige Umbaumaßnahmen, um zum Beispiel einen großen Versammlungsraum im Erdgeschoss realisieren zu können. In einem nächsten Schritt soll in Beratungen mit den Sornhüller Vertretern im Arbeitskreis Dorferneuerung ein Konzept zur Nutzung der Räume erstellt werden.

 

Auch die Sanierung der Feldwege ist Bestandteil der Dorferneuerung in Sornhüll. Teilweise dienen die Beton- und Schotterwege dem in einer Senke liegenden Teil der Ortschaft auch als Hochwasserschutz bei Starkregen und Schneeschmelze.

 

Daher wird das Niveau mancher Wege im Zuge der Verbesserung erhöht werden. Die Betonwege werden geschreddert und mit einer Deckschicht aus Asphalt wieder aufgebaut. Die Kosten dieser Maßnahme werden insgesamt 842.500 Euro betragen. Hiervon würde der Verband für Ländliche Entwicklung Oberbayern im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens 75 Prozent tragen. Der Rest wird von der Gemeinde übernommen. Unter diesen Voraussetzungen stimmte der Gemeinderat der geplanten Maßnahme zu.

 

Noch einmal auf der Tagesordnung war der Bauantrag zur Errichtung eines Schweinemaststalles im Ortsteil Götzelshard. Die erforderliche Anzahl von Gemeinderäten hatte die nochmalige Behandlung des Vorhabens beantragt. In der Sitzung im Juli hatte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag zum Neubau eines Tierwohl-Mastschweinestalles auf Strohbasis für 987 Tiere und einer Güllegrube mit über 300 m Abstand zum Nachbarwohnhaus einstimmig erteilt. In kontroverser Aussprache wurde das Für und Wider dieser Maßnahme noch einmal diskutiert. Insbesondere die schlechte Stimmung und aufkommende Widerstände gegen die Maßnahme in dem kleinen Örtchen, bereiten dem Gremium Sorgen. Bei der nochmaligen Abstimmung wurde das Einvernehmen zur Baumaßnahme mit knapper Mehrheit versagt.

 

Für die weiteren Bauanträge erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen oder genehmigte die Befreiungen von den Festlegungen des jeweiligen Bebauungsplans. Hierbei ging es zum einen um den Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu einem Hofladen und die Umnutzung des alten Hofladens zu Abstell- und Lagerräumen im Steigweg in Preith, im Weiteren um den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Stellplätzen in der Hauptstraße in Pollenfeld, um die Errichtung eines Carports in der Jurastraße in Wachenzell und den Neubau einer Doppelgarage am Bauernstein in Preith. Für ein Bauvorhaben am Hirnstetter Weg in Pollenfeld waren für die Traufhöhe der Flachdachgarage und die Kniestockhöhe für das geplante Jurahaus Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes „Ziegelhütter Weg“ notwendig.

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Veröffentlichung

Pollenfeld
Do, 10. September 2020

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