BayGibitR, Bestandsaufnahme und Markterkundung
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Eine Förderung ist nur dort möglich, wo maximal ein Netzbetreiber eine NGA-Versorgung anbietet (grauer und weißer NGA Fleck) und noch kein Netz, welches zuverlässig 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann, vorhanden ist und in den kommenden drei Jahren von Netzbetreibern und Infrastrukturinhabern (in der Anlage: Investoren) wahrscheinlich auch nicht errichtet wird.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (7.12.2020)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Pollenfeld nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu E-Mail:
- BayGibitR, Nutzungsbedingungen
- BayGibitR, Verpflichtungserklärung
- BayGibitR, Karte zur Markterkundung
Gemeinde Pollenfeld Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (7.12.2020)
Die Gemeinde Pollenfeld ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Pollenfeld bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 29.01.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1a: Beginn Bestandsaufnahme (23.12.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Pollenfeld nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu E-Mail:
- BayGibitR, Nutzungsbedingungen 2
- BayGibitR, Verpflichtungserklärung 2
- BayGibitR, Karte zur Markterkundung 2
- BayGibitR, Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet
Förderschritt 2a: Markterkundung Bekanntmachung (23.12.2021)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren Nachtrag
Die Gemeinde Pollenfeld wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Gemeinde Pollenfeld bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 6.2.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.