Ehrenamtskarten - vereinfachtes Verfahren für Feuerwehrleute
Der Landesfeuerwehrverband hat gemeinsam mit Sozialstaatssekretär Markus Sackmann im Zusammenhang mit der Beantragung von Ehrenamtskarten für aktive Feuerwehrdienstleistende ein vereinfachtes Verfahren festgelegt:
- Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte.
- Aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten oder erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
- Die Beantragung der Ehrenamtskarte für Feuerwehrdienstleistende ist auch über Sammelanträge möglich. Es muss also nicht für jeden Feuerwehrdienstleistenden ein extra Antrag ausgefüllt werden.