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Zuschüsse für Seniorennachmittage

Vereine, Organisationen und Ehrenamtliche in der Seniorenarbeit (im Weiteren: Veranstalter), die Seniorenveranstaltungen in der Gemeinde Pollenfeld abhalten, erhalten Zuschüsse nach folgenden Richtlinien:

  • Die Höhe der insgesamt in der Gemeinde abzurufenden Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der vorhandenen Haushaltsmittel
  • Grundsätzlich werden nur tatsächlich angefallene Aufwendungen bezuschusst, die nachgewiesen werden müssen. Unter zuschussfähigen Aufwendungen sind u.a. Aufwendungen für Speisen und Getränke, notwendige Sachmittel für die Veranstaltung oder bei Seniorenfahrten Fahrtkosten zu verstehen.
  • Pro teilnehmende Person werden zuschussfähige Aufwendungen auf 4,00 Euro pro Veranstaltung begrenzt. Der Zuschuss wird nur für Personen gewährt, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Zahl der Seniorenveranstaltungen, die bezuschusst werden können, wird auf drei Veranstaltungen pro Kalenderjahr und Veranstalter begrenzt.
  • Für die Abrechnung legt der Veranstalter eine Unterschriftenliste mit Name, Anschrift und Geburtsdatum der Teilnehmer sowie Nachweise über die angefallenen Aufwendungen vor.
  • Unkosten für die Programmgestaltung von Kinder-, Schul- und Jugendgruppen werden pro Veranstalter einmal jährlich mit 5,00 Euro pro Mitwirkende, maximal höchstens 100,00 Euro, bezuschusst. Über die Aufwendungen und die Mitwirkenden ist ein Nachweis vorzulegen.


Beschluss des Gemeinderates Pollenfeld vom 13.06.2019