Kirche Weigersdorf | zur StartseiteAussegnungshalle Preith | zur StartseiteSornhüll | zur StartseiteDolomitabbau in Wachenzell | zur StartseiteDorfplatz Wachenzell | zur StartseiteAussegnungshalle Pollenfeld | zur StartseiteGewerbegebiet Preith | zur StartseiteWasserturm Pollenfeld | zur StartseiteDenkmal in Seuversholz | zur StartseiteGötzelshard | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Welche Abstandsregelung gilt jetzt?

Gemeinderat Pollenfeld beschäftigt sich mit neuer Bauordnung - Mehrere Anträge bewilligt
 

Der Gemeinderat Pollenfeld befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Neufassung der Bayerischen Bauordnung, die unter dem Titel: „Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus“ bereits am 01. Februar ohne Übergangsfrist in Kraft getreten ist. Wie Bürgermeister Wolfgang Wechsler erläuterte, bringt die Gesetzesänderung vor allem Änderungen im Abstandsrecht mit sich. Damit möchte der Gesetzgeber eine Nachverdichtung erleichtern und eine höhere Nutzungsdichte bei der Bebauung fördern. Konkret bedeutet dies, dass man zum Beispiel Gebäude die länger als 16 Meter sind, nun mit einem Abstandsfaktor von 0,4 der Wandhöhe an die Grundstücksgrenze bauen darf, wobei der Mindestabstand von drei Metern erhalten bleibt. Bisher war der Abstand der vollen Wandhöhe einzuhalten.

 

Auch bei Gebäuden unter 16 Metern wird das Maß 0,4 angewandt, bisher war für den Grenzabstand die Hälfte der Wandhöhe maßgebend. Hier ist nach der Erklärung des Bürgermeisters auch der „Knackpunkt“ der Vorschriftenänderung. Dadurch, dass nun näher an die Grenze gebaut werden darf, sind natürlich immer die Rechte des Nachbarn betroffen. Einer wirklichen Nachverdichtung diene dies in fertig parzellierten Baugebieten nicht. Grundsätzlich gelten diese Änderungen für alle Innen- und Außenbereiche und Bereiche von Bebauungsplänen in denen von der Gemeinde keine anderweitigen Regelungen festgesetzt wurden. Sofern Festsetzungen zur Abstandsflächenregelung in einem Bebauungsplan enthalten sind, ist es nach Aussage der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt erforderlich, dass die Gemeinde hierzu eine Aussage trifft, ob die vor Februar 2021 festgelegten Abstandsflächenregelungen weiter gelten sollen oder die neuen Regelungen anzuwenden sind. Die Verwaltung hat nun alle neun Bebauungspläne der Gemeinde Pollenfeld, deren Baugebiete noch nicht vollständig bebaut sind, unter diesem Gesichtspunkt geprüft. Im Ergebnis sind in allen B-Plänen Regelungen zu den Abstandsflächen vorhanden. Bürgermeister Wechsler und die Verwaltung empfahlen dem Gemeinderat in diesen Wohngebieten die bisherigen Abstandsflächenregelungen zu belassen. Diese Entscheidung soll auch einer Gleichbehandlung der künftigen Bauwerber gegenüber der bereits bestehenden Bebauung dienen. Anders wird dies in den beiden Gewerbegebieten Schlaggrub in Pollenfeld und Zachenäcker II in Preith gesehen. Hier ist eine platzsparende Bebauung, auch näher an die Grundstücksgrenze, durchaus wünschenswert. Der Gemeinderat schloss sich dieser Auffassung einstimmig an.

 

Des Weiteren hatte sich das Gremium mit zwei Bauangelegenheiten zu befassen, die den Gemeinderat schon einmal passiert hatten. Es lag ein Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten im Birkenlohweg in Preith vor. In einem früheren Antrag wurde an gleicher Stelle der Bau von zwei Doppelhaushälften beantragt. Der Gemeinderat erteilte auch für diesen Antrag das gemeindliche Einvernehmen und befürwortete auch eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung hinsichtlich der Zufahrtsbreite der Stellplätze. Beim zweiten Antrag handelte es sich um die Verlängerung der Baugenehmigung zum Aufstellen eine Hühnermobiles in Sornhüll, da die damalige Baugenehmigung nach vier Jahren ohne Baubeginn nicht mehr gültig ist. An den Gegebenheiten seit der erstmaligen Genehmigung hat sich nichts geändert. Das Einvernehmen wurde wieder erteilt.

 

Auch der Antrag der DJK Pollenfeld auf Förderung ihrer Jugendarbeit wurde positiv entschieden. Die DJK erhält nach den gemeindlichen Richtlinien für 236 jugendliche Mitglieder eine Jugendförderung in Höhe von 994 Euro.

 

Im nichtöffentlichen Teil genehmigte das Gremium die Beschaffung von fünf Pilzleuchten für den neu zu errichtenden Gehweg an der Raiffeisenstraße in Seuversholz und 26 neue Straßenlampen für Sornhüll, die nach dem Bau der Margaretenstraße aufgestellt werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Pollenfeld
Do, 11. Februar 2021

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Am Donnerstag, 21.11.2024, um 19:30 Uhrfindet im Sitzungssaal des Rathauses Pollenfelddie Sitzung ...

Haushaltssitzung des Gemeinderats Pollenfeld